Glasversicherung
Was schützt eine Glasversicherung
Die Glasversicherung schützt gegen Glasschäden durch
Zerbrechen oder gegen Beschädigung der versicherten Sachen.
Nähere Informationen von mir zur
Glasversicherung
Die Glasversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen Glasschäden durch Zerbrechen oder gegen die Beschädigung der versicherten Sachen. Hierbei wird die Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung der versicherten Wohnung oder des versicherten Gebäudes (Versicherungsort) versichert. Auch künstlerisch bearbeitete Glasscheiben sind zumeist eingeschlossen.
Versichert sind alle fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. Weiterhin kann sich der Versicherungsschutz der Glasversicherung auch auf privat genutzte Nebengebäude, z.B. Gewächshäuser erstrecken. Alle Gebäude dürfen zusammen z.B. nicht mehr als Quadratmeter Gesamtfläche betragen. Denn diese Nebengebäude sind ohne einen gesonderten Mehrbeitrag mitversichert (Regelfall).
Umfassender Versicherungsschutz
Eine Glasversicherung bietet – wenn man so will – eine sogenannte Allgefahrendeckung. Denn der Versicherungs-schutz erstreckt sich auf alle Glasschäden, nahezu unabhängig davon wie sie entstanden sind. Demzufolge ist auch das selbst verursachte Mißgeschick mitversichert. Dennoch sind Kanten und Oberflächen, die beschädigt werden (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche) nicht mitversichert. Der Vorsatz einer Beschädigung ist natürlich bedingungsgemäß ausgeschlossen.
Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung
Zu einer Hausratversicherung bietet nahezu jeder Versicherer den Einschluß einer Glasversicherung an. In manchen „Paketlösungen“ (z.B. der ARAG SE | Produkt: Recht&Heim) ist die Glasversicherung grundlegend in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das muss jedoch nicht unbedingt bedeuten, dass der Versicherungsschutz durch eine „Paketlösung“ unmittelbar preiswerter wird. Wem also ein ausgewogener Versicherungsschutz wichtig ist, der sollte die persönliche Beratung vorziehen, um alles wunschgemäß aufeinander abzustimmen.
Versicherungssumme der Glasversicherung
Eine Versicherungssumme einer Glasversicherung wird im privaten Bereich analog der Quadratmeter zur Hausratversicherung festgesetzt. Dennoch wird keine konkrete Versicherungssumme wie bei der Hausratversicherung ausgewiesen. Darüber hinaus können einzelne Bausteine angepasst werden, die einem wichtig sind. Zum Beispiel ist die Größe von Terrarien oder Aquarien im Fassungsvermögen begrenzt. Soweit der Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.
✆ 030.56 555 940
Glasversicherung – was ist das genau?
Im Grunde betrachtet gehört zum Hausrat alles, was sich in Ihrer Wohnung plus Keller oder in Ihrem eigenen Haus inkl. des Kellers befindet. Als ‚Eselsbrücke‘ hilft es sich vorzustellen, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf den Kopf stellen. Alle Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter und Ihre Wertsachen, die infolge herausfallen würden, sind Ihr Hausrat.
Dazu gehören unter anderem: Kleidung, Möbel, Teppiche, Geschirr, Bücher, Lampen, Kinderspielzeug, Büromaterialien, elektronische Geräte, Herd, Kühlschrank, Schmuck. Natürlich versichert die Hausratversicherung noch wesentlich mehr lebensnahe Dinge des Alltags.
So ist z.B. immer die Vorsorgeversicherung eingebunden. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Hausrat immer um 10% – 15% höher versichert ist als vertraglich vereinbart. Auch während eines Umzugs sind beide Wohnungen für eine bestimmte Übergangszeit versichert. Schäden durch den Umzug, durch helfende Hände, trägt wiederum die Privathaftpflichtversicherung.
Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Welche Sachen sind versichert?
Die Glasversicherung versichert eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung erfolgt als Sachleistung oder als Geldleistung.
Quelle: GDV Musterbedingungen
Welche Kosten sind grundlegend versichert?
Die Glasversicherung ersetzt Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
Quelle: GDV Musterbedingungen
Welche Kosten sind zusätzlich versicherbar?
Die Glasversicherung bietet darüber hinaus noch weitergehenden Versicherungsschutz, z.B.:
- Für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern;
- um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen;
- um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alar-meinrichtungen zu beseitigen.
Quelle: GDV Musterbedingungen
Kundenbewertung
⭐⭐⭐⭐⭐
„Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell.
Nur zu empfehlen.“
Mirko B.
Kunde seit 2014
Tipps zur Glasversicherung
Was ist nicht versichert?
Weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie in den Verbrauchertipps.
Kann man unterversichert sein?
Nähere Informationen zur Unterversicherung beleuchte ich für Sie in den Verbrauchertipps.
Wohnungswechsel?
Was ist zu beachten, wenn man die Wohnung wechselt (Umzug)?
Versicherer
Ein Auszug der Anbieter
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Eine Glasversicherung bringt Ihnen finanzielle Planungssicherheit.
Viele Tarife der Versicherungen bieten einen erweiterten Versicherungsschutz.