Privat-Hafpflichtversicherung

Vor was schützt eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt
den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

André-Böttcher-Versicherungsmakler-Berlin-Versicherung-Vorsorge

Nähere Informationen von mir zur

Privat-Haftpflichtversicherung

Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. In diesem Zusammenhang prüft der Versicherer immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht.

Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass ein passiver Rechtsschutz in den Vertrag inbegriffen ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im ärgsten Fall auch vor Gericht. Der aktive Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung versichert und sollte, je nach Bedarf, parallel geprüft werden.

Grundsätzlich leistet ein Versicherer der Privat-Haftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies aufgrund des rasanten Wertverlustes einen deutlichen Unterschied ausmachen. Eine Handyversicherung oder Instrumentenversicherung bietet hierzu eventuell einen verbesserten Schutz gegen Schäden.

Haftpflicht – was bedeutet das genau?

Die Schadensersatzpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung findet man im § 823 des BGB. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

In den Versicherungsbedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung kann jedermann nachlesen, was versichert ist und was nicht zu einer Leistung aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag verpflichtet.

Es ist durchaus möglich, dass Weiteres in den Besonderen Bedingungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geregelt wird.

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Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Personen-, Sach- und Vermögensschädensschäden

Jede gute Haftpflichtversicherung sollte Personen-, Sach und Vermögensschäden versichern. Das bedeuet für Sie in allen Ebenen umfassend gegen Ansprüche geschützt zu sein.

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Mietsachschäden

Ein Schaden an Ihrem Waschbecken oder sonstigem Inventar, dass Ihnen der Vermieter stellt, ist hierdurch mitversicht und schützt Sie vor Ersatzansprüchen.

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Gefälligkeitsschäden

Sie helfen tatkräftig bei einem Umzug oder unterstützen durch Ihre private Hilfe eine andere Person. Entstehende Schäden werden sind mitversichert und sorgen für einen schnellen finanziellen Ausgleich des entstanden Schadens.

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Forderungsausfalldeckung

Hätten Sie es gewusst? Knapp jeder 3. Singlehaushalt* hat keine private Haftpflichtversicherung. Hiergegen hilft die Forderungsausfalldeckung. Sie schützt vor Schäden durch andere Personen, die Ihnen infolge entstanden sind.

*Quelle: Statistisches Bundesamt

Privat-Haftpflichtversicherung: Kundenbewertung

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