Autoversicherung Berlin

Autoversicherung Berlin zur Themenauswahl:
Die Autoversicherung unterteilt sich in 3 ‚Kernbereiche‘ und schützt Ihren Geldbeutel,
auch vor Schadensersatzansprüchen. Die Kfz-Haftpflichtverischerung ist die Pflichtversicherung.

» Wechsel 2023 / 2024

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Autoversicherung Berlin

Autoversicherung Berlin

 

Die Autoversicherung (Haftpflicht) ist eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen KFZs und schützt den Versicherten gegen die Ansprüche Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:

  • 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
  • 1 Mio. Euro bei Sachschäden und
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Im sogenannten Normalfall bietet die Autoversicherung die Deckung von 100 Mio. Euro an oder eine unbegrenzte Höhe der Deckung. Diese Erhöhung wirkt sich auf den Beitrag jedoch nur minimal aus. Sofern Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch.

 

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Autoversicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Autoversicherung Berlin – Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung – was ist das genau?

Grundsatz
Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt das Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dar. Sie versichert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen.

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Versicherung muss versichern!
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt daher der  Kontrahierungszwang. Das bedeutet, das ein Versicherungs- unternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss. Mindestens die gesetzlichen Deckungssummen müssen versichert werden.

Leistung – Zusammenfassung
Die Kfz-Versicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz durch belegbare Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen.

Vorschäden
Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen, z. B. eine Selbstbeteiligung oder einen erhöhten Beitrag verlangen.

Versicherungsschutz überprüfen
Die Beiträge einer Kfz-Versicherung können sich stark unterscheiden, so dass man bis zu 70% an Beitrag sparen kann. Deshalb lohnt es sich den bestehenden Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.

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Foto von Adrien Olichon Pexels

Kfz-Haftpflicht – Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt folgende Personen

Mitversicherte Personen:

  • den Fahrer des Fahrzeugs,
  • den Halter des Fahrzeugs,
  • den Eigentümer des Fahrzeugs,
  • berechtigte Insassen,

sofern nicht anderweitig ein Haftpflichtversicherungs-schutz besteht. Die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer geltend machen.

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Wo besteht Versicherungsschutz

In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem
Umfang des bestehenden Versicherungsvertrages.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Wird Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung (AKB) auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Umfang der Leistungen sind analog: „Wo besteht Versicherungsschutz

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Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen

Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, besteht auch der Versicherungsschutz dafür. Versicherungsschutz besteht, wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistungen ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Autoversicherung Berlin

Autoversicherung Berlin – Teilkaskoversicherung

Teilkaskoversicherung – was ist das genau?

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Die Teilkaskoversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Diebstahl des KFZs oder Teilen des KFZs, Naturgewalten, Bruch an der Fahrzeugverglasung, Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild), Tierbiss oder Kurzschluss an der Verkabelung.

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Die Teilkaskoversicherung ergänzt demzufolge die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung (deutsches Pflichtversicherungsgesetz, PflVG) mit vielen lebensnahen Leistungen, die einem im Ernstfall ein Menge Kosten ersparen.

Wichtig ist es hierbei nachzulesen, welchen Tarif man bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat. Nicht selten kommt es vor, dass sogenannte ‚Basis-Tarife‘ nur das geforderte Mindestmaß an Versicherungsschutz bieten. Das bedeutet diverse Zusatzleistungen, wie z. B. die Folgeschäden eines Marderbisses oder einer Schneelawine, sind nicht mitversichert.

Wer den Versicherungsschutz zu der Teilkaskoversicherung ausbauen will, kann obendrein eine Vollkaskoversicherung abschließen. Im Übrigen wird man im Gegensatz zu einer Vollkaskoversicherung, durch einen versicherten Schadensfall, nicht in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. Denn in der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabtt.

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Teilkasko – Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Teilkaskoversicherung: Brand und Explosion

Versichert sind in der Teilkaskoversicherung Brand und Explosion. Der Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmorschäden und Sengschäden sind im Regelfall mitversichert.

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Bruch der Verglasung

Versichert sind grundlegend die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Frontscheiben, Trennscheiben, Seitenscheiben und Heckscheiben), Spiegel, Abdeckung von Leuchten  und Glasdächer. Nicht als Verglasung gelten zum Beispiel Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.

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Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Raub, unbefugter Gebrauch

Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.

Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es aus dem Grund beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder den Fahrzeuginhalt zu entwenden.

Dies gilt ebenso, wenn die Entwendung nur versucht wurde. Der unbefugte Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu nutzen. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einer direkten Beziehung zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. Arbeitnehmer, Haushalts- oder Familienangehörige). Dieser Part ist nur über die Vollkaskoversicherung mitversichert.

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Naturgewalten (Blitz, Hagel etc.)

Versichert ist die direkte Einwirkung auf das versicherte Auto durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch.

» Wenn Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug werfen und dadurch Schäden am Auto verursacht werden.
» Überspannungsschäden durch Blitzschlag.

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Autoversicherung Berlin

Autoversicherung Berlin – Vollkaskoversicherung

Vollkaskoversicherung – was ist das genau?

Die Vollkaskoversicherung involviert die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet ergänzend im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug – auch bei selbst verursachten Unfällen – und für Schäden, die durch mutwillige Handlungen (Sachbeschädigung) fremder Personen entstehen.

Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung gilt für den Versicherungsnehmer und, sofern der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen wurde – z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs – auch für diese Institution bzw. Person.

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Vollkasko – Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Die Vollkaskoversicherung: Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert. Der Restwert des Autos wird abgezogen. Wer eine Reparatur trotz eines Totalschadens oder einer Zerstörung wünscht, für den gilt folgendes:

Wird das versicherte Auto vollständig und fachgerecht repariert, zahlt die Vollkaskoversicherung die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn  dies dem Versicherer durch eine Rechnung nachgewiesen wird.

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Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mutwillige oder böswillige Handlungen von Personen, die gar nicht berechtigt sind das Fahrzeug zu nutzen. Als berechtigt sind hauptsächlich Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten – z.B. vom Halter/Versicherungsnehmer – mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden oder in einer direkten Beziehung zu dem Verfügungsberechtigten stehen (bespielsweise von Haushalts- oder Familienangehörige oder Arbeitnehmer).

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Auto wurde nach Diebstahl wiedergefunden

Teilkaskoversicherung: Wurde das versicherte Auto gestohlen und wird anschließend wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer (VN) das Auto unter folgenden Voraussetzungen wieder zurücknehmen:

» Das Auto wurde innerhalb eines Monats wiedergefunden.
» Der VN kann das Auto innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen.
» Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können auch nur Teile zurückgenommen werden (z.B. der neue aufgezogene Reifensatz)

Diese Regelung gilt sinngemäß, falls ein mitversichertes Teil wiedergefunden wird. Müssen Sie das versicherte Auto oder das mitversicherte Fahrzeugteil nicht wieder zurücknehmen, wird der Versicherer dessen Eigentümer.

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Höhe der Entschädigung

Die Höchstentschädigung für den versicherten Schaden am Auto ist beschränkt auf den Neupreis. Wird der Fahrzeugtyp (TSN) nicht mehr hergestellt, ist der Preis eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich eventueller orts- und marktüblicher Nachlässe.

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Autoversicherung Berlin – Kundenbewertung

⭐⭐⭐⭐⭐

„Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Hausrat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.“

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Edeltraut G.

Kundin seit 1999

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Autoversicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin: Gute Gründe

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Unabhängig

Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

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Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.

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Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

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Autoversicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Autoversicherung Berlin – Verbrauchertipps

Hier finden Sie einen kurzen Auszug aus meinen Verbrauchertipps. Denn Wissen schaden nur dem, der keines hat. 😉

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Muster » Tipps » Fristen » 2022

Kündigungsfrist – Kfz-Versicherung – zumeist kann man seine Kfz-Versicherung bis zum 30. November fristgerecht bzw. ‚ordentlich‚ kündigen. Das bedeutet für den Kunden einer Kfz-Versicherung, dass am 30.11.

Autoversicherung-Berlin-Wann-wird-man-gestuft-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

Wann wird man gestuft?

Es ist ein langer Weg, der vor allem schadenfreie Versicherungsjahre voraussetzt, um 30 Prozent oder weniger Prozente in der Kfz- Haftpflicht…

 

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Was ist eine Führerscheinregelung?

Die Führerscheinregelung in der Kfz- Haftpflichtversicherung ist sozusagen eine entgegenkommende Maßnahme der Versicherer zur Einstufung in eine…

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Rabattübertragung

Viele Fahranfänger oder erfahrene Autofahrer, die bereits etliche Jahre ein Auto fahren, aber noch zu keinem Zeitpunkt ein Kfz auf sich versichert hatten, suchen…

 

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Elektronische Versicherungsbestätigung eVB

Seit März 2008 erhält man von Versicherungen eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die aus einer siebenstelligen, einmalig…

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Jahresfahrleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn man eine Kfz-Haftpflichtversicherung beantragt, muss man prinzipiell die sogenannte Jahresfahrleistung sowie den aktuellen Kilometerstand im…

 

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Saisonkennzeichen und Ruheversicherung

Die sogenannte Ruheversicherung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, geltend für Saisonkennzeichen, bietet auch über den jeweiligen Saisonzeitraum hinaus…

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Wer darf fahren?

Um den Versicherungsbeitrag in der Autoversicherung gering zu halten, nutzen viele Autofahrer diverse Tarifmerkmale, wie z.B. den Alleinfahrertarif, bei denen nur …

 

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Unabwendbares Ereignis

Das unabwendbare Ereignis in der Kfz-Haftpflichtersicherung bedeutet den Ausschluss der Haftung des Kfz-Halters. So darf der entstandene Schaden weder …

 

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Autoversicherung Berlin: Urteile zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Folgt in den nächsten Tagen: Hier finden Sie interessante Urteile, die dem Thema Kfz-Haftpflichtversicherung zugeordnet sind.

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