Hundehaftpflichtversicherung Berlin

Hundehaftpflichtversicherung Berlin – Pflicht in Berlin.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Halter)
vor Schadenersatzansprüchen Dritter – Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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Hundehaftpflichtversicherung Berlin

Hundehaftpflichtversicherung Berlin: Ein kurzer Überblick

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Halter) vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von:

  1. Personenschäden,
  2. Sachschäden und
  3. Vermögensschäden.

In diesem Zusammenhang prüft der Versicherer immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht (§ 100 VVG).

Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass ein passiver Rechtsschutz in den Vertrag inbegriffen ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im ärgsten Fall auch vor Gericht. Der aktive Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung versichert und sollte, je nach Bedarf, parallel geprüft werden.

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Grundsätzlich leistet ein Versicherer der Hundehaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies aufgrund des rasanten Wertverlustes einen deutlichen Unterschied ausmachen. Eine Handyversicherung oder Instrumentenversicherung bietet hierzu eventuell einen verbesserten Schutz gegen Schäden.

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Haftpflicht – was bedeutet das genau?

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Im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist Schadensersatzpflicht  verankert. Die genaue gesetzliche Regelung findet man im § 833 des BGB. Die Pflicht des Versicherers zur Leistung ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können.

Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine Pflichtversicherung. Die damalige Übergangsregelung wurde somit abgeschafft. Seit dem 01.07.2011 gilt die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung auch in Niedersachsen.

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Haftung des Tierhalters ❯ § 833 des BGB

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

*Quelle: BGB – dejure.org

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Leistung und Abwehr durch die Versicherung

„Bei der Hundehaftaftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.“

Das bedeutet für Sie, dass die Hundehaftpflichtversicherung geltend gemachte Schäden prüft und – sofern versichert – den entstanden Schaden reguliert oder einen unberechtigten Anspruch abwehrt. Sollte es notwendig sein auch vor Gericht, nach deutschem Recht.

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Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Personen-, Sach- und Vermögensschädensschäden

Eine Hundehaftpflichtversicherung versichert Personen-, Sach und Vermögensschäden. Im Regelfall gilt der Versicherungsschutz weltweit. Das bedeutet für Sie, dass die Hundehaftpflichtversicherung die berechtigten Ansprüche bezahlt an den Geschädigten bezahlt.

Sollten die Ansprüche Dritter unberechtigt sein, werden diese abgewehrt. Sofern nötig sogar vor einem Gericht, nach deutschem Recht.

Schäden durch die Ausscheidungen des Hundes sind ebenso mitversichert.

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Hundewelpen

Auch Hundewelpen sind ab Geburt mitversichert und sollten – sofern der Hund hinzukommtmöglichst zeitnah der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer bieten für den zweiten Hund einen Nachlass an, z.B. 25% vom Jahresbeitrag.

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Mietsachschäden

Sollte Ihr Hund einen Schaden an einem gemieteten oder sonstigem Inventar, dass Ihnen der Vermieter stellt verursachen, ist dies durch die Hundehaftpflichtversicherung – im Regelfall – mitversichert (Tarif prüfen!).

Das bedeutet, dass Beschädigungen oder Zerstörung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften) versichert sind.

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Hundesportliche Veranstaltungen

Nimmt ihr Hund an hundesportlichen Veranstaltungen und Wettbewerben teil (z. B. Agility) oder an Hundeschauen, Hunderennen, Turnieren,  (auch Hundeschlittenrennen) sowie die Vorbereitung (Training) hierzu ist dies im Regelfall in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert.

Auch in Hundeschulen (Hundelehrgang und Hundeprüfung) und wegen Schäden an Figuranten oder Scheinverbrechern besteht Versicherungsschutz.

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Ungewollter Deckakt

Sollte ihr versicherter Hund einen anderen Hund ungewollt decken, tritt die Hundehaftpflichtversicherung für geltend gemachte Schäden ein.

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Erstattung zum Neuwert

Eine Haftpflichtversicherung reguliert Schäden immer zum Zeitwert. In den etwas teureren Hundehaftpflichtversicherungen wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers der Schadenersatz zum Neuwert vorgenommen. Die Voraussetzung ist, dass die beschädigte Sache des Geschädigten zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts nicht älter als zwei Jahre war.

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Hundehaftpflichtversicherung Berlin – Kundenbewertungen

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Detlef W.

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