Hundehaftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung – Pflicht in Berlin.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den
Versicherten (Halter) vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Weitere Informationen von mir zur
Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. In diesem Zusammenhang prüft der Versicherer immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht.
Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass ein passiver Rechtsschutz in den Vertrag inbegriffen ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im ärgsten Fall auch vor Gericht. Der aktive Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung versichert und sollte, je nach Bedarf, parallel geprüft werden.
Grundsätzlich leistet ein Versicherer der Hundehaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies aufgrund des rasanten Wertverlustes einen deutlichen Unterschied ausmachen. Eine Handyversicherung oder Instrumentenversicherung bietet hierzu eventuell einen verbesserten Schutz gegen Schäden.
Haftpflicht – was bedeutet das genau?
Die Schadensersatzpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung findet man im § 833 des BGB. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können.
Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine Pflichtversicherung. Die bisherige Übergangsregelung wurde damit abgeschafft. Seit dem 01.07.2011 gilt die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung auch in Niedersachsen.
Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Personen-, Sach- und Vermögensschädensschäden
Jede Hundehaftpflichtversicherung versichert Personen-, Sach und Vermögensschäden versichern. Das bedeuet für Sie in den benannten Ebenen umfassend gegen Ansprüche Dritter geschützt zu sein.
Mietsachschäden
Sollte Ihr Hund einen Schaden an einem gemieteten oder sonstigem Inventar, dass Ihnen der Vermieter stellt, ist hierdurch mitversicht und schützt Sie vor Ersatzansprüchen.
Gefälligkeitsschäden
Sie helfen tatkräftig bei einem Umzug oder unterstützen durch Ihre private Hilfe eine andere Person. Entstehende Schäden werden sind mitversichert und sorgen für einen schnellen finanziellen Ausgleich des entstanden Schadens.
Forderungsausfalldeckung
Hätten Sie es gewusst? Knapp jeder 3. Singlehaushalt* hat keine private Haftpflichtversicherung. Hiergegen hilft die Forderungsausfalldeckung. Sie schützt vor Schäden durch andere Personen, die Ihnen infolge entstanden sind.
*Quelle: Statistisches Bundesamt
Kundenbewertung
⭐⭐⭐⭐⭐
„Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.“
Tino M.
Tipps zur Hundehaftpflichtversicherung
Forderungsaufalldeckung
Was ist das nun genau und ist diese Absicherung sinnreich?
Deliktunfähigkeit von Kindern
Die Deliktunfähigkeit hat so manche Tücke. Erfahre mehr in Verbrauchertipps.
Gilt auch am Arbeitsplatz?
Hierbei gibt es so einiges zu beachten. Lesen Sie selbst!

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Schutz vor unbegrenzten Ansprüchen!
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Sogar vor Gericht verteidigt die Hundehaftpflichtversicherung den Halter.