Kfz-Versicherung Berlin

Kfz-Versicherung Berlin » Haftpflicht leistet:
Ihre Kfz-Versicherung schützt Ihren Geldbeutel
vor Schadensersatzansprüchen & ist eine Pflichtversicherung.

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Kfz-Versicherung Berlin

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Kfz-Versicherung für Firmen

Eine Flottenversicherung sichert den Fuhrpark von Unternehmen ab. Sie unterteilt sich in die Bestandteile Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung/en und weiteren sinnreichen Bausteinen, wie z.B. „Eigenschäden“, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

Weitere Informationen von mir zur

Kfz-Versicherung Berlin

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Kfz´s und schützt den Versicherten gegen die Ansprüche Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:

  • 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
  • 1,22 Mio. Euro bei Sachschäden und
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Nahezu alle Versicherungsgesellschaften einer Kfz- Haftpflichtversicherung bieten an, die Deckung auf 100 Mio. oder eine unbegrenzte Höhe zu erweitern. Dies erhöht den Beitrag jeodoch nur minimal. Wenn Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften – je nach Schadensfall bzw. der Ausgangssituation – entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch.

 

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Kfz-Versicherung Berlin: Versicherungsmakler Berlin

Kfz-Haftpflicht – was ist das genau?

Die gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtverischerung stellt das Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dar.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt daher der  Kontrahierungszwang. Das bedeutet, das ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss.

Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen, z. B. eine Selbstbeteiligung oder einen erhöhten Beitrag verlangen.

Die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Daher lohnt es sich den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.

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Die gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtverischerung stellt das Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dar.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt daher der  Kontrahierungszwang. Das bedeutet, das ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss.

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Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen, z. B. eine Selbstbeteiligung oder einen erhöhten Beitrag verlangen.

Die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Daher lohnt es sich den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.

Kfz-Versicherung Berlin: André Böttcher • Versicherungsmakelr Berlin

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Was ist ein Versicherungsfall?

Ein Versicherungsfall liegt vor und die Versicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch die Nutzung des Fahrzeugs:

  • Personen verletzt oder gar dadurch getötet werden,
  • Sachen abhanden kommen oder beschädigt oder zerstört werden,
  • reine Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Sachschaden noch mit einem Personenschaden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen.

Weiterhin müssen gegen den Versicherungsnehmer oder die Versicherung Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder Straßenverkehrsgesetz (StVG) finden sich die hauptsächlichen Bestimmungen der privatrechtlichen Haftpflicht.

Hätten Sie es gewusst?

Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Be- und Entladen und das Ein- und Aussteigen.

Tipp

Sollten Schadenersatzansprüche begründet sein, leistet die Kfz-Versicherung Schadenersatz in Geld.

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt die Kfz-Versicherung diese auf Kosten des Versicherers ab. Dies gilt auch, wenn Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

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Kfz-Versicherung Berlin: Unabhängiger Versicherungsmakler

Kfz-Versicherung Berlin: Kurzübersicht wichtiger Leistungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen

Mitversicherte Personen:

  • den Fahrer des Fahrzeugs,
  • den Halter des Fahrzeugs,
  • den Eigentümer des Fahrzeugs,
  • berechtigte Insassen,

sofern nicht anderweitig ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die benannten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer geltend machen.

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Anhänger, Auflieger, abgeschleppte Fahrzeuge

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf ein Auflieger oder Anhänger, wenn dieser mit dem versicherten Kfz verbunden ist. In den neueren Tarifen der Kfz-Versicherung wird dies überwiegend ausgeschlossen.

Es sind auch Fahrzeuge vom Versicherungsschutz umfasst, die mit dem versicherten Kfz – im Rahmen der üblichen Hilfeleistungen – abgeschleppt oder geschleppt werden. Das geschleppte Fahrzeug darf jedoch aus eigener Kraft (Betriebsfähigkeit) nicht mehr fahren können.

Voraussetzung ist im Regelfall, dass für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Versicherungsschutz besteht auch, wenn – sofern nicht explizit ausgeschlossen – sich der Anhänger oder Auflieger während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet. Das gleiche gilt für abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeuge.

Die „gewerbliche Hilfe“ ist im Übrigen nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.

Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person

Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Eigentümer oder Halter  durch die Nutzung des versicherten Fahrzeugs zufügt.

Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.

Handelt es sich bei dem versicherten Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug und Sie beschädigen damit ein Fahrzeug, das im Eigentum desselben Leasinggebers steht, gilt:

Der vorstehende Ausschluss greift dann nicht, wenn die beiden Fahrzeuge auf unterschiedliche Halter zugelassen sind.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die benannten nichteuropäischen Länder, soweit diese auf der Versicherungskarte aufgeführt und nicht eventuell gestrichen sind.

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Anzeige von Kleinschäden

Sollten Sie einen Sachschaden mit Ihrem Kfz verursachen, der voraussichtlich nicht mehr als 1.000 EUR beträgt und diesen selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie den Schadenfall erst bei der Kfz-Versicherung anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.

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Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

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Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

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Kfz-Versicherung Berlin: Unabhängiger Versicherungsmakler

Kfz-Versicherung Berlin: Kundenmeinungen

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„Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.“

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Tino M.

⭐⭐⭐⭐⭐

Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍

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Detlef W.

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

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⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten. In diesem Sinne.

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