Risikolebensversicherung

Das bietet eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung versichert eine feste- oder variable
Versicherungssumme für den Todesfall – auch für Darlehen.

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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine private Ergänzung und anders gestaltet als eine Sterbegeldversicherung. Da viele Leistungen im Zahnbereich nicht mehr oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, können die zusätzlichen Kosten mithilfe einer Zahnversicherung umfassend aufgefanfen werden. Je früher man (Eintrittalter) sich für solch eine sinnreiche Zusatzversicherung entscheidet, desto preiswerter wird der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Die Zahnzusatzversicherung leistet in der Regel für Zahnersatz wie z. B. Prothesen, Brücken, Kronen, Reparaturen und Provisorien, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Prophylaxe. Da der genaue Leistungskatalog einer Zahnversicherung – je nach Gesellschaft und Tarif – sehr unterschiedlich sein kann, lohnt sich ein Versicherungsvergleich, damit Sie den für sich passenden Versicherungsschutz sowie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis finden.

Wie auch bei anderen privaten Krankenzusatzversicherungen gelten ‚im Regelfall‘ bei der Zahnversicherung die allgemeine Wartezeit (3 Monate) und die besondere Wartezeit (8 Monate). Die allgemeine Wartezeit der Zahnversicherung erstreckt sich auf die Zahnbehandlungen. Die besondere Wartezeit bezieht sich auf den Zahnersatz sowie die Kieferorthopädie. Beide Wartezeiten können jedoch bei Vorlage eines ärztlichen Gutachtens, die unter Umständen aus der eigenen Tasche finanziert werden muss, vollständig erlassen werden.

Risikolebensversicherung – bedeutet was genau?

Die Zahnversicherung – auch Zahnzusatzversicherung genannt – ersetzt keine versicherten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern erweitert diese zweckvoll und entlastet infolge Ihren Geldbeutel. Schließlich umfassen die Zahnleistungen der GKV lediglich bestimmte Bereiche und nur mit bestimmten Materialien. Bei Kindern wird teilweise gar keine Leistung im Zahnbereich erbracht.

Versicherbar ist deshalb nur die Person, die in der  gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Sollte der Versicherungsschutz der GKV enden, endet an demselben Tag auch der Versicherungsschutz der Zahnversicherung für die versichte Person.

Der Versicherungsfall ist die nach Abschluss der Zahnversicherung

erstmals bekannt gewordene und
erstmals ärztlich angeratene

medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlung der versicherten Person.

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Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Professionelle Zahnreinigung

Präventiv ist besser als kurativ! Oder anders formuliert: Die professionelle- und kontinuierliche Pflege Ihrer Zähne ist immer empfehlenswert! In einer ausgewogenen Zahnversicherung ist die professionelle Zahnreinigung sogar häufig bis zu 2 x pro Kalenderjahr mitversichert. Gute Kopferechner haben den Nutzen gleich erkannt. Sie auch?

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Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die entstandenen Aufwendungen sind nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung
für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig. Die korrekte Zahn- und Kieferstellung ist wichtig für die Funktion des Kauens und der Ästhetik.

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Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Die ‚KIG‘ legen den Grad und Art einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung fest. Die Unterteilung der KIG erfolgt von 1-2 und von 3-5. In einer umfassenden Zahnversicherung sollte auch der Bereich 3-5 der KIG mitversichert sein. Schließlich entstehen in diesem Bereich regelmäßig enorme Zusatzkosten, die man versichert haben möchte, um seinen Geldbeutel deutlich zu schonen.

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Wartezeiten

Die Wartezeiten einer Zahnversicherung sind in den Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) geregelt. Für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt die besondere Wartezeit (8 Monate). In manchen Tarifen wird auf die Wartezeit verzichtet. Bein einem Unfall entfallen die Wartezeiten. Auch ein ärztliches Zeugnis mit dem entsprechendem Untersuchungsergebnis über den Gesundheitszustand hebt die Wartezeiten auf.

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Leistungshöhe

Die Leistungshöhe ist überwiegend in sog. Leistungsabschnitte gestaffelt und steigert sich Jahr für Jahr bis zu einer festgeschriebenen Höchstgrenze, z.B. 6.000 Euro. Häufig ist nach 48 Monaten (5 Jahren) das Ende dieser Unterteilung erreicht. Die Tarife der Zahnversicherung sind hier oft ähnlich ausgestaltet. Dennoch sollte man genau nachlesen.

Kundenbewertung

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„Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell.
Nur zu empfehlen.“

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Mirko B.

Kunde seit 2014

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